logo
  • icon startseite Startseite
  • icon datumklein rot 12.08.2025
  • icon useronline rot Besucher online: 2

  • Aktuelles
    • Inspektion
    • Kreisfeuerwehrverband
    • Jugend
    • Allgemeine Infos
    • Aus den Fachbereichen
    • Aktuelles aus den Feuerwehren
    • News-Archiv
  • Verband
    • Vorstand
    • Ausschuss
    • Fachbereiche
    • Brandschutzerziehung
    • PSNV-E
    • Feuerwehr-Archiv
    • Öffentlichkeitsarbeit
  • Inspektion
    • Kreisbrandrat
    • Fach-Kreisbrandmeister
    • KBI-Süd
    • KBI-West
    • KBI-Nord
    • KBI-Ost
  • Jugend
    • Ansprechpartner Jugend
    • Bestellung T-Shirts
    • Aktuelles
  • Service
    • Downloads
    • Kontakt
    • Feuerwehrjahrbuch
    • Intern (Login)
    • E-Learning KFV
    • Lebendkicker
    • Partner
    • Feuerwehrbuch 2025
  • Anmeldung
  • FIS - KFV Passau
  • E-Learning KFV
  • Facebook
  • Youtube
  • Instagram
Startseite > Aktuelles > News-Archiv > 2019 > Änderung bei Fördermitteln des BJR

Änderung bei Fördermitteln des BJR

Kerstin Allmannsberger
05. Juni 2019
2181
Weitreichende Veränderungen in Kraft getreten

Das neue Kontingentjahr 2019/2020 für die AEJ und JBM Fördermittel des Bayerischen Jugendrings läuft seit dem 01.05.2019. Wie im letztem Jahr bereits informiert, gab es weitreichende Veränderungen bei den Fördermitteln.

Anbei schicken wir euch die neusten Unterlagen dazu zu:

  • Antrag für AEJ Maßnahmen
  • Antrag für JBM Maßnahmen
  • Stundenzettel
  • Aktualisierte Version Ausfüllhilfe
  • Weiterleitungsvertrag AEJ
  • Weiterleitungsvertrag JBM


Anträge AEJ/JBM – Maßnahmen

In diesem Kontingentjahr werden keine alten Anträge und Teilnehmerlisten mehr akzeptiert.

Wort- und Bildmarken des Ministeriums und BJRs

Laut neuen Bestimmungen müssen auf allen Ausschreibungen/Einladungen und Presseberichten (auch im Internet) aufgeführt werden, dass die Veranstaltung durch den Bayerischen Jugendring und das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert wird. Dazu gibt es einen genauen Wortlaut, den ihr aus der Ausfüllhilfe (Seite 6) entnehmen könnt. Zudem müssen auch die entsprechenden Wort- und Bildmarken eingefügt werden.

Weiterleitungsverträge

Ebenfalls laut neuen förderrechtlichen Bestimmungen müssen nun zwischen der Jugendfeuerwehr Bayern und dem jeweiligen Antragssteller ein sogenannter Weiterleitungsvertrag geschlossen werden, um die Fördergelder weiterleiten zu dürfen. Der Vetrag muss zusammen mit dem Antrag eingereicht werden, näheres dazu auch in der Ausfüllhilfe (Seite 2).


Bei Fragen könnt ihr euch gern an das Jugendbüro wenden.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Landes-Jugendleitung

Heinrich Scharf M.A.

Landes-Jugendfeuerwehrwart

JUGENDFEUERWEHR BAYERN

im LFV Bayern e.V.
  • Termin eintragen
  • Gesamter Terminkalender
  • Termine Jugend- / Kinderfeuerwehr
  • Lehrgänge
  • Termine Inspektion
  • Termine Verband
  • Alle Jahresberichte
  • Ältere Meldungen
  • Feuerwehr Jahrbuch
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Sitemap
SEIDL Marketing & Werbung - Werbeagentur, Webdesign Georg Seidl