Das neue Kontingentjahr 2019/2020 für die AEJ und JBM Fördermittel des Bayerischen Jugendrings läuft seit dem 01.05.2019. Wie im letztem Jahr bereits informiert, gab es weitreichende Veränderungen bei den Fördermitteln.
Anbei schicken wir euch die neusten Unterlagen dazu zu:
- Antrag für AEJ Maßnahmen
- Antrag für JBM Maßnahmen
- Stundenzettel
- Aktualisierte Version Ausfüllhilfe
- Weiterleitungsvertrag AEJ
- Weiterleitungsvertrag JBM
Anträge AEJ/JBM – Maßnahmen
In diesem Kontingentjahr werden keine alten Anträge und Teilnehmerlisten mehr akzeptiert.
Wort- und Bildmarken des Ministeriums und BJRs
Laut neuen Bestimmungen müssen auf allen Ausschreibungen/Einladungen und Presseberichten (auch im Internet) aufgeführt werden, dass die Veranstaltung durch den Bayerischen Jugendring und das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert wird. Dazu gibt es einen genauen Wortlaut, den ihr aus der Ausfüllhilfe (Seite 6) entnehmen könnt. Zudem müssen auch die entsprechenden Wort- und Bildmarken eingefügt werden.
Weiterleitungsverträge
Ebenfalls laut neuen förderrechtlichen Bestimmungen müssen nun zwischen der Jugendfeuerwehr Bayern und dem jeweiligen Antragssteller ein sogenannter Weiterleitungsvertrag geschlossen werden, um die Fördergelder weiterleiten zu dürfen. Der Vetrag muss zusammen mit dem Antrag eingereicht werden, näheres dazu auch in der Ausfüllhilfe (Seite 2).
Bei Fragen könnt ihr euch gern an das Jugendbüro wenden.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Landes-Jugendleitung
Heinrich Scharf M.A.
Landes-Jugendfeuerwehrwart
JUGENDFEUERWEHR BAYERN
im LFV Bayern e.V.