Kameraden erhalten Sonderfahrberechtigungen
Innenminister Joachim Herrmann hat am 30.11.2009 die ersten Feuerwehrführerscheine an zwei Feuerwehrkameraden, Christian Eibauer und Markus Eibauer der Freiwilligen Feuerwehr Altenbuch vom Markt Wallersdorf, Lkr. Dingolfing –Landau übergeben.
Bereits vor über zwei Jahren hatte der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. darauf hingewiesen, dass aufgrund verschärfter Abgasvorschriften und Vorrichtungen zum Unfallschutz die verfügbaren Fahrgestelle z.B. das Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) so schwer geworden sind, dass die Fahrzeug- und Aufbauhersteller keine relevanten Fahrzeuge mehr unter 3,5 to. anbieten können.
Die seit 1999 geltenden europäischen Führerscheinvorschriften hatten den Pkw- Führerschein von 7,5 auf 3,49 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht beschränkt.
Die jetzige Generation der 20 bis 30-Jährigen verfügte in der Regel nur über die Fahrerlaubnisklasse B und kann damit nur noch die alte Generation der Tragkraftspritzenfahrzeuge bis 3,49 to fahren. Bei den Feuerwehren bestehen deshalb zunehmend Schwierigkeiten, jungen Nachwuchs zu finden, der die neue Generation der Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF fahren darf.
Nach langem und zähen Ringen und dem gemeinsamen Vorstoß des LFV Bayern und des Bayerischen Innenministers Joachim Herrmann hatte der Bundestag im Sommer diesen Jahres endlich den Weg für einen sog. Feuerwehrführerschein frei gemacht.
Für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen wurde eine organisationsinterne Ausbildung und Prüfung ermöglicht, deren Einzelheiten von den Länder geregelt werden können.
Vor diesem Hintergrund hat Innenminister Joachim Herrmann am 30.11.2009 die ersten Feuerwehrführerscheine an zwei Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Altenbuch, Markt Wallersdorf, Lkr. Dingolfing –Landau übergeben.
„Andere reden, wir handeln“, so Herrmann bei seiner Rede im Bayerischen Staatsministerium des Innern. „Bayern hat als erstes Bundesland von der Gesetzesänderung des Bundes Gebrauch gemacht und damit den Erwerb einer Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen ermöglicht. Die Möglichkeiten und Spielräume, die der Bund eingeräumt hat, wurden voll ausgenutzt, um eine möglichst einfache, unbürokratische und kostengünstige Lösung zu erreichen. Mit dem Feuerwehrführerschein sichern wir die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren, Rettungsdienste und Hilfsorganisationen“.
Sonderfahrberechtigung bis 4,75 to:
1. Ausbildung:
In der Ausbildung beim Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t werden folgende Inhalte vermittelt:
- Kennenlernen der Gefahrenbereiche der ,,Toten Winkel“,
- Einschätzen des besonderen Raumbedarfs auf Grund der Fahrzeugabmessungen,
- Beschleunigung, Bremsen und Kurvenverhalten
- Ladungssicherung
- Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt,
- Rückwärtsfahren und Rangieren und Rückwärts einparken.
2. Umfang.
Die Ausbildung besteht aus mindestens vier Einheiten zu je 45 Minuten.
Die Prüfungsfahrt beträgt 1 Stunde.
Für die neuen Tragkraftspritzenfahrzeuge mit über 3,49 Tonnen musste bisher die Führerscheinklasse C1 erworben werden.
Dies ist nun vom Tisch!
Ausgehend von Bayernweit etwa 2.500 Feuerwehren mit Tragkraftspritzenfahrzeugen TSF kann diese Regelung durchaus als großer Erfolg gewertet werden.
Innenminister Herrmann hob aber auch hervor, dass man bei der 7,5 Tonnen Führerscheinregelung auf Bundesebene, die bislang ja noch nicht umgesetzt ist, noch nicht zufrieden sei. Auch hier werde man versuchen, eine unkomplizierte und im Interesse der Feuerwehren liegende Lösung zu erreichen.
Auch der Vorsitzende des LFV Bayern, KBR Alfons Weinzierl, zeigte sich erfreut, dass kurze Zeit nach Inkrafttreten der Verordnung bereits die ersten Sonderfahrberechtigungen an Feuerwehrdienstleistende übergeben werden konnten. Damit haben die langjährigen intensiven Bemühungen des LFV Bayern im Ringen um den Feuerwehrführerschein Erfolg gezeigt und Früchte getragen.
Als sicherlich sehr angenehmen Nebeneffekt werden es die bayerischen Gemeinden empfinden, dass der LFV Bayern e.V. den Kommunen im Zusammenhang mit dem neuen „Feuerwehrführerschein“ etliches an Kosten erspart haben dürfte.
Ausgehend von Bayernweit etwa 2.500 Feuerwehren mit Tragkraftspritzenfahrzeugen TSF in Bayern und Kosten für den Erwerb des Führerscheins der Klasse C1 von rund 1.500 €, ergäbe sich bei vier bis fünf Maschinisten ein zweistelliger Millionenbetrag, den die Bayerischen Kommunen in den nächsten 5 bis 10 Jahren hätten aufwenden müssen.
Gemeinsam sind wir stark: Feuerwehren – Kommunen – Staat!