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Startseite > Aktuelles > News-Archiv > 2016 > Begriff "Blaulichtparty" geschützt durch die Polizeigewerkschaft

Begriff "Blaulichtparty" geschützt durch die Polizeigewerkschaft

Kerstin Allmannsberger
24. Januar 2018
5643


Immer wieder werden bei den Feuerwehren sogenannte „Blaulichtpartys“ durchgeführt, die auch als solche in den Ankündigungen betitelt werden. Uns ist in diesem Zusammenhang bekannt geworden, dass sich die Deutsche Polizeigewerkschaft, Landesverband Bayern, den Begriff „Blaulichtparty“ markenrechtlich hat schützen lassen.

Aufgrund unserer Anfrage haben wir die Zustimmung zur Nutzung des Begriffs „Blaulichtparty“ durch die Mitgliedsfeuerwehren des Landesfeuerwehrverbands Bayern erhalten, wenn die jeweilige Veranstaltung keinen kommerziellen Charakter hat. Zu den weiteren Einzelheiten verweise ich auf die nachstehende E-Mail des Kollegen Matthias Godulla vom Landesverbandes Bayern der Deutschen Polizeigewerkschaft, dem wir für die Zustimmung herzlich danken.

Uwe Peetz, LFV-Bayern




Sehr geehrter Herr Peetz,
 
als Inhaberin der Wortmarke „Blaulichtparty“ gestatten wir den dem Landesfeuerwehrverband Bayern angehörenden Feuerwehren die kostenlose Verwendung dieses Markennamens für die Durchführung von Veranstaltungen, sofern damit keine kommerziellen Interessen mit der Verwendung dieses Markennamens verfolgt werden.
 
Kommerzielle Interessen sind dann zu verneinen, wenn eine entsprechende Veranstaltung zur Förderung der Geselligkeit der Angehörigen der Feuerwehren und zur Kontaktpflege zu anderen „Blaulicht-Berufen“ durchgeführt wird. Hierbei steht dann die ehrenamtliche Betätigung ohne Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund. Häufig kommt der Veranstaltungserlös einem sozialen Zweck zugute.
 
Bitte weisen Sie in Publikationen für diese Veranstaltungen darauf hin, dass es sich bei „Blaulichtparty“ um eine Marke der Deutschen Polizeigewerkschaft, Landesverband Bayern e. V., handelt.
 
Abschließend möchten wir Sie noch auf die Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft hinweisen, die u.a. Angehörige der Berufsfeuerwehren begünstigt: www.dpolg-stiftung.de
 
Mit kollegialen Grüßen
 
Matthias Godulla
Landesgeschäftsführer
 
Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
Landesverband Bayern e.V
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