Wie man der aktuellen Ausgabe von Florian Kommen des LFV Bayern schon entnehmen konnte, hat der LFV Bayern für Kinder in Kinderfeuerwehren bzw. Kindergruppen eine Gruppen-Unfallversicherung mit Wirkung ab dem 01.01.2016 abgeschlossen.
Diese neue Leistung des Landesfeuerwehrverbands Bayern steht natürlich nur den Mitgliedsfeuerwehren zur Verfügung!
Mit dieser Mail wollen wir Ihnen nun weitere Informationen zu der Gruppen-Unfallversicherung an die Hand geben, die Sie selbstverständlich gerne auch an die Feuerwehren und Feuerwehrverein in Ihrem Zuständigkeitsbereich weiterleiten können.
Versichert sind alle Gesundheitsschädigungen, die ein Kind durch ein Unfallereignis im Zusammenhang mit einer Tätigkeit im Feuerwehrverein oder bei Veranstaltungen des Feuerwehrvereins erleidet.
Als Unfall gilt dabei auch • wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden • der Tod durch Blitzschlag • Vergiftungen, Ersticken und Ertrinken
Versichert sind weiterhin Infektionen durch Zeckenbiss wie Frühsommer-Meningoenzephalitis und Lyme-Borreliose.
Mitversichert sind auch Unfälle auf dem direkten Weg von der heimatlichen Wohnung nach und von der „dienstlichen“ Tätigkeit bzw. Veranstaltung. Die Versicherung gilt grundsätzlich weltweit.
Im Rahmen der Invaliditätsleistungen haben wir eine zusätzliche Komfort-Deckung mit Progression vereinbart. Als Beispiel: der Verlust eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels (entspricht nach der Gliedertaxe einer Beeinträchtigung von 60%) würde nach der Standard-Deckung zu einer Versicherungsleistung von 48.000,00 € führen. Bei der von uns vereinbarten Komfort-Deckung würde die Entschädigung in diesem Fall bei 220.000,00 € liegen, also um ein Vielfaches höher.
Wichtig: Eine namentliche Nennung der Kinder als versicherter Personenkreis ist nicht erforderlich! Allerdings muss die Versicherung vom Grundsatz her wissen, in welchen Feuerwehrvereinen es Kinder/Kinderfeuerwehren/Kindergruppen gibt und wie viele Kinder unter 12 Jahren im Verein sind. Veränderungen, die während des Jahres eintreten, müssen aber nicht nochmals gesondert gemeldet werden. Es genügt also eine Jahresmeldung. Hierzu wurde in unserer Datenbank eine eigene Erfassungsmöglichkeit geschaffen. Bei der Mitgliedserfassung finden Sie jetzt auch die Spalten „KiFw“ und „Kinder“. Wir bitten Sie hier die entsprechenden Eintragungen vorzunehmen.
Um Missverständnissen vorzubeugen, weisen wir ergänzend noch darauf hin, dass wir uns im Rahmen der Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes auch weiterhin dafür einsetzen werden, dass die Möglichkeit eröffnet wird, Kinderfeuerwehren bzw. Kindergruppen im BayFwG zu etablieren. Damit würden die Kinder dann auch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Dabei muss aber allen bewußt sein, dass sich die Arbeit und der Umgang mit Kindern grundlegend von der Arbeit mit Jugendlichen unterscheidet. Aus diesem Grund haben sich die Verbandsgremien auf der Bezirksebene, im LFV Bayern und auch bei der JF Bayern dafür ausgesprochen, dass die Altersgrenze für Feuerwehranwärter nicht weiter abgesenkt sondern beim vollendeten 12. Lebensjahr belassen werden soll.