Neue Bekanntmachung des LFV für die bayerischen Feuerwehren
Im Anhang die neue Bekanntmachung über Dienstgrad- und Funktionsabzeichen (gültig ab 01.04.2021) zur Kenntnis:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab 01.April 2021 gilt eine neue Bekanntmachung über Dienstgrad- und Funktionsabzeichen in den Feuerwehren.
Diese wurde in den letzten Monaten unter Einbindung der verbandlichen Gremien erarbeitet und abgestimmt.
Nachfolgend dürfen wir die wesentlichen Änderungen für die Dienstkleidungsträger der Freiwilligen Feuerwehren kurz aufführen:
Punkt 2.10 – Aufnahme der Funktionswesten anstatt der veränderlichen Funktionskennzeichnung am Helm
Punkt 2.11.3 – Aufnahme einer Qualifikationskennzeichnung im Rettungswesen mit einem Äskulap-Symbol in verschiebenden Farben am Helm, analog der bisherigen Fachinformation des Fachbereiches 8 dazu
Punkt 5.1.2 – Kennzeichnung im internationalen Raum – Ärmelabzeichen „Bundesadler“
Punkt 5.2 – Tragen eines Brustanhängers
Punkt 5.8 – Einführung des Dienstgradabzeichens – Feuerwehranwärter – ab der Vollendung des 16.Lebensjahres
Punkt 5.9 – Einführung eines Funktionsabzeichens für den/die Stellvertreter des Kommandanten; Änderung des Funktionsabzeichens für den Kreisbrandmeister
Punkt 5.10 – Einführung eines Ehrenabzeichens für ernannte Ehrenkommandanten, Ehren- KBM/SBM, KBI/SBI und KBR/SBR
Punkt 5.12 – Alternative Trageweise (Schulterschlaufen/Schulterklappen) von Dienstgrad- und Funktionsabzeichen auf der Dienstkleidung
Punkt 5.13 – Ergänzung der Dienstaltersabzeichen für 50-jährige aktive Dienstzeit
Punkt 5.16.1 – Einführung einer Qualifikationskennzeichnung am Helm für besuchte Lehrgänge (Gruppenführer, Zugführer, Verbandsführer)
Punkt 5.16.3 – Einführung einer Helmkennzeichnung für den/die Stellvertreter des Kommandanten
In der nächsten BRANDWACHT und im nächsten "Florian kommen" erscheinen dazu noch entsprechende Beiträge.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Weiß
Referent für die Facharbeit
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.