Zum 01. Januar 2013 wurde die Bayerische Bauordnung, um die Pflicht des Anbringens von Rauchwarnmeldern in Wohnungen, ergänzt. Demnach sind nun nach Artikel 46 Absatz 4 mindestens ein Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen anzubringen. Bei Neubauten gilt diese Pflicht mit einer Baugenehmigung ab dem 01.01.2013. Bei bestehenden Gebäuden müssen die Rauchwarnmelder bis 31. Dezember 2017 nachgerüstet werden.