Überarbeitete Information 2018
Reifen sind sicherheitsrelevante Fahrzeugkomponenten. Als Schnittstelle zwischen Fahrzeug und Fahrbahn bestimmen Reifen im entscheidenden Maß die physikalischen Grenzen innerhalb denen ein sicheres Fahren möglich ist. Das Material von Reifen unterliegt Alterungsprozessen, die mit steigendem Alter zu einer Herabsetzung der Funktionstüchtigkeit und Belastbarkeit führen. Daher wird empfohlen, Reifen von Feuerwehrfahrzeugen spätestens bei einem Reifenalter von 10 Jahren zu ersetzt. Hintergründe hierzu und Auskünfte zu "Winterreifenpflicht" finden Sie in diesem überarbeiteten Informationsschreiben.
Diese Information finden Feuerwehren auch auf unserem Feuerwehrportal.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Thomas Roselt
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KUVB
Kommunale Unfallversicherung Bayern